Barrierefreies Bad planen: Zuschüsse, Maße und Tipps für eine stilvolle Optik
Ob Rollstuhlfahrende im Haushalt, kleine Kinder oder ältere Menschen: Ein barrierefreies Bad hat viele Vorteile. Außerdem können Sie bei Bedarf Zuschüsse von Krankenkassen, Pflegeversicherungen und Kommunen erhalten – wir erklären, welche Maße und Richtlinien Sie dafür einhalten müssen und wie Sie ein barrierefreies Bad richtig planen und stilvoll gestalten.
Der Aufwand und die Kosten, ein Badezimmer zu erneuern, sollten sich langfristig lohnen – egal, ob es sich um Ihr eigenes Zuhause handelt oder eine Immobilie, die vermietet werden soll. Auch wenn im Moment des Baus oder Umbaus noch keine Notwendigkeit für Barrierefreiheit besteht, ist es sinnvoll, bestimmte Richtlinien und Normen gleich einzuhalten. Ein barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche ist für die ganze Familie praktisch und bietet enorme Sicherheit für alle: Kleine Kinder, ungestüme Jugendliche und nicht mehr ganz so agile Seniorinnen und Senioren können schwellenlos den Duschbereich betreten oder auch – bei entsprechend stabil ausgewählter Basis – mit dem Rollstuhl befahren. Abgesehen davon – wer weiß schon, wie mobil die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohnung in Zukunft sein werden? Oder ob nicht in 20 Jahren ein Rollstuhlfahrender dort einzieht? Wer intelligent plant, kann das Bad auch so gestalten, dass Haltegriffe etc. erst nachträglich bei Bedarf angebracht werden müssen.
Übrigens sind die Zeiten, in denen barrierefreie oder behindertengerechte Bäder optisch an funktionales Krankenhausdesign erinnern, längst vorbei. Innenarchitekten und Designer haben das erkannt – durch die etwas großzügigeren Maße und Details wie bodengleiche Duschen aus Glas kann Ihr barrierefreies Bad sogar besonders luxuriös wirken! Auch in Hotels und hochwertigen Ferienwohnungen freut man sich über ein schickes Bad mit einer modernen Walk In Dusche – warum nicht sein Badezimmer zuhause genauso schön gestalten, wie man es im Urlaub genießt?
1. Vor der Planung: Können Zuschüsse beantragt werden?
Die Antwort ist: Ja! Und das lohnt sich: Häufig werden die hohen Kosten einer Badezimmerumgestaltung im Bedarfsfall von den Betroffenen selber getragen – dabei wird sie in vielen Fällen bezuschusst – von manchen Geldgebern auch, wenn Sie nicht in der Lage sind, die festgelegten Normen einzuhalten.
Hier finden Sie eine Übersicht der möglichen Zuschüsse und die Voraussetzungen dafür:
Ohne Einhalten der DIN-Normen: (was DIN-Normen sind, erfahren Sie im nächsten Absatz)
- Pflegeversicherungen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4000€ (Voraussetzung: Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich) – bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt sind auch höhere Beträge möglich.
- Krankenkassen: Problemlos ohne normgerechtes Bauen erhältlich sind die über eine Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanzierte Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe, ein mobiler Duschhocker, eine Decken-Bodenstange oder ein Badewannenlift. (Voraussetzung: Es ist eine Verordnung des Facharztes notwendig)
- Stiftungen: Nicht an Normen für barrierefreies Bauen gebunden, sondern orientieren sich am Bedarf der Antragsteller. Mehr Infos finden Sie hier.
- Soziahilfeträger: Menschen, die von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) leben, können über die zuständige Behörde einen Antrag auf behindertengerechten Umbau des Badezimmers stellen. (Voraussetzung: Das Gesundheitsamt muss den Bedarf bestätigen)
Förderungen, die sich an den DIN-Normen orientieren:
- KfW-Programm für altersgerechtes Umbauen oder Investitionszuschüsse: Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) ein Darlehen in der Höhe von bis zu 50.000.- € unabhängig von Ihrem Alter zu einem Förderkredit ab 2,79%effektiver Jahreszins. Gefördert werden Maßnahmen, um die Raumaufteilung zu ändern, eine bodengleiche Dusche einzubauen und einen Dusch(-klapp)sitz anzubringen sowie die Sanitärobjekte zu modernisieren (WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne einschließlich eines mobilen Liftsystems).
- Wohnbauförderprogramme der Bundesländer: Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, was das behindertengerechte Bauen und Umbauen betrifft. Mehr Infos über die Maßnahmen der verschiedenen Länder finden Sie hier.
- Kommunale Förderprogramme: Förderungsprogramme auf kommunaler Ebene existieren in Deutschland (noch) nicht flächendeckend, aber einzelne Städte und Gemeinden haben Kredite und Fördergelder für ihre Bürgerinnen und Bürger im Angebot – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune (exemplarisch genannt seien hier Dresden, Fulda, Friedrichshafen, Mannheim und Düsseldorf).
Barrierefrei (früher „behindertengerecht“) bedeutet, wenn bauliche Umwelt, Informationsangebote, Kommunikation etc. so (um-) gestaltet sind, dass sie (auch) von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können und einfach zugänglich sind.
Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt im weiteren Sinne darauf ab, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen in jedweder Form (ältere Menschen, Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwägen) an der entsprechend gestalteten baulichen Umwelt teilnehmen können.
Da laut Statista im Jahr 2030 bereits über 8 Prozent der Bevölkerung Deutschlands über 80 Jahre alt sein wird, Tendenz steigend, wird Barrierefreiheit generell eine immer größere Rolle spielen.
Gesetzlich festgelegt werden die Richtlinien unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland und noch weitaus expliziter in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Auch wenn Sie im Moment kein barrierefreies Bad benötigen, ist es sinnvoll, vorausschauend zu denken und bei der Planung Ihres neuen Badezimmers zu bedenken, dass eines Tages die Situation vielleicht anders aussehen könnte, sei es weil Sie älter geworden sind oder weil eine Krankheit in der Familie die Lebensumstände verändert hat.
2. Maße und Richtlinien: Diese müssen eingehalten werden
Wenn Sie also Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten wollen, müssen Sie sich sowieso an die offiziellen DIN-Richtlinien halten. Diese richten sich nach den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrenden und Menschen mit Gehhilfen, damit sie mehr Platz und hindernisfreien Zugang zu allen Elementen des Badezimmers haben. Wir haben für Sie hier die gängigen DIN-Maße noch einmal zusammengefasst.
Für Bäder gibt es die technischen DIN-Vorschriften der Wohnbauförderung nach DIN 18040-2. (Diese ersetzt die bisher gültigen DIN 18025-1 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen.)
Damit gesetzlich festgelegt werden kann, was gefördert wird, gibt es Standardvorschriften, die für barrierefreies Bauen eingehalten werden müssen. Für öffentliche Einrichtungen oder wenn man Zuschüsse aus bestimmten, staatlichen Quellen erhalten möchte, müssen diese eingehalten werden.
Maße für ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2:
Barrierefrei | Rollstuhlgerecht | |
Bewegungsflächen | 120 x 120 cm vor WC, Waschtisch & Badewanne | 150 x 150 cm vor WC, Waschtisch & Badewanne |
Dusche | 120 x 120 cm, kann als Bewegungsfläche mitgenutzt werden | 150 x 150 cm, kann als Bewegungsfläche mitgenutzt werden |
WC, Toilette | 20 cm zur Wand oder anderen Sanitärobjekten | 90 cm Bewegungsfläche auf einer Seite30 cm Abstand auf der anderen Seite46-48 cm Sitzhöhe |
Waschbecken | Freiraum für die Beine unter dem Waschtisch | 90 cm breiter und 55 cm tiefer Beinfreiraum67 cm Unterfahrbarkeitmax. 80 cm Einbauhöhe30 cm Kniefreiraum in Tiefe |
Badezimmertüre | 80 cm Durchgangsbreite 205 cm Durchgangshöhe |
90 cm Durchgangsbreite 205 cm Durchgangshöhe |
Quelle: handicap-bazar.de
3. Die Planung: Was nicht fehlen sollte
Ein neues Bad hält 20 Jahre – wer weiß, ob bis dahin nicht ein barrierefreies Bad nötig ist? Wenn Sie bei der Badsanierung richtig planen und bestimmte Kriterien einhalten, lässt sich auch ein „normales“ Bad im Bedarfsfall mit den nötigen Hilfsmitteln nachrüsten, ohne wiederum große Umbauten oder Renovierungen in Gang setzen zu müssen. Zusätzlich zu den DIN-Richtlinien gibt es folgendes zu beachten:
Türen
- Diese müssen von außen entriegelbar sein.
- Nutzen Sie keine Drehflügeltüren.
Wände
- Diese mit Haltegriffen (nachrüstbar) versehen, eine stabile Montage der Haltegriffe ist notwendig.
Dusche
- Duschen ist generell einfacher und unbeschwerlicher für gehbehinderte Menschen als Baden.
- Achten Sie auf eine stufenlos begehbare Duschkabine. Unsere bodengleichen Duschen und befliesbaren Duschelemente sowie Duschwannen mit Antirutsch-Beschichtung eignen sich hierfür perfekt!
- Bodenbeläge und Duschwannen müssen rutschhemmend oder rutschfest sein und der Duschplatz darf nicht mehr als 20 mm Niveauunterschied zum angrenzenden Badboden haben.
Badewanne
- Baden ist generell umständlicher und gefährlicher als Duschen (im Sitzen), für therapeutische Zwecke im Einzelfall aber sinnvoll.
- Zusätzliche Einstieghilfen sind erforderlich.
Waschtisch
- Unterfahrbar (Beinfreiraum)
- Handtuchhalter mit Stützfunktion
- Spiegel direkt über dem Waschtisch
- Unterputz- oder Flachaufputzsiphon
- Ideal ist ein höhenverstellbares Waschbecken
Die offiziellen technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen finden Sie auch noch einmal detailliert im Merkblatt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) aufgelistet.
4. Das Design
Barrierefrei muss übrigens auf keinen Fall bedeuten, dass Sie in Sachen Stil und Design Abstriche machen müssen! Nicht nur was Fliesen betrifft, haben Sie eine bunte und edle Auswahl an geschmackvollen Designs, die ganz und gar nicht an Krankenhaus-Flair erinnern. Architektin Ursula Fuss, die selbst im Rollstuhl sitzt, hat sich auf die Kombination aus Barrierefreiheit und Stil sogar spezialisiert.
Hier ein Beispiel eines unserer Kunden, wie die Combia maßgefertigte Dusche mit Falttüren MF2E rollstuhlgerechtes Duschen möglich macht: Im Bild sehen Sie die großzügige Duschkabine, die genügend Freiraum zum Duschen lässt, die Türen der Dusche lassen sich praktisch öffnen und zur Seite klappen. And den Wänden der Dusche sind Haltegriffe angebracht, der Abfluss der Dusche besteht aus einer Duschrinne ganz hinten an der Wand:
Barrierefrei bedeutet für alle Familienmitglieder mehr Platz und Komfort – und Unfälle können durch die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden. Also eine Win-win Situation für alle, wenn das Badezimmer ein sicherer und einfach zugänglicher Raum innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ist.
Eine bodengleiche Dusche ist barrierefrei und stilvoll zugleich – sehen Sie sich doch einmal in unserem Shop um!
Bilder: Bild 1: © iStock/ demaerre, Bild 2: © iStock/Emmeci74; Bild 3: © iStock/KatarzynaBialasiewicz.
Wir möchten sobald möglich den altersgerechten Umbau unseres Bades planen und durchführen lassen. Wohnungsübergabe ist Ebde Mai , Bezug hoffentlich noch im 3.Quartal.
Zzt hat da Bad auf 2,805x2883m eine Dusche, wanne, waschbecken und wc. Wir hätten gerne eine fugenlose ebenerdige Dusche und ein jaoanisches WC.
Wo könnten wir uns ü b er die von Ihnen angebotenen Bauteile infirmieren, zu ihren Terminen und Preisen?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burschks
Sehr geehrter Herr Burschks,
bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, gerne auch mit Fotos unter https://www.duschenprofis.de/anfrage.php oder rufen Sie uns an unter 089-818 020 818.
Ihre Duschenprofis
Gut zu wissen, dass man für ein barrierefreies Bad auch Zuschüsse von der Krankenkasse bekommen kann. Wir möchten gerne eins für meine Mutter umbauen. Da wird die finanzielle Unterstützung schon ganz guttun.